Das sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend: "AGB") von:
PLAY OFF
Siegfriedstr. 136,
10365 Berlin,
Fon +49 30-55 77 55-0,
Fax +49 30-55 77 55-55,
eMail:
info@play-off-holding.de
HR B 85623
· Umsatzsteuer- Identifikationsnummer: DE 222 93 29 71.
Geschäftsführung:
Maik Karlstedt, Olaf Schäfer, Heiko Lockenvitz.
PLAY OFF bietet Kunden unter anderem über den Online-Shop sowie
dem Online-Marktplatz eBay Produkte zum Kauf an. Für die
insoweit abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.
§ 1. Allgemeine
Bestimmungen und Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für über den Online-Marktplatz eBay
begründete Geschäftsbeziehungen zwischen PLAY OFF und seinen
Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültige Fassung.
(2) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB
ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung
getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder
juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit
der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
(3) Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen
entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden
- selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen
sowie sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen in der Form,
Farbe und / oder im Gewicht sowie Kapazität (bei
Akkus/Batterien), bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Auch die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und
Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und
Abbildungen sind branchenübliche Näherungs-werte und daher
ebenso wie genannte Lieferfristen nicht verbindlich. Alle
gemachten Angaben wurden nach besten Wissen und Gewissen
getätigt, bleiben aber trotzdem unverbindlich. Die Angaben
beruhen auf Informationen die PLAY OFF durch Lieferanten bzw.
Hersteller erlangt. Alle aufgeführten Firmenmarkennamen und
Markenzeichen sind Eigentum ihrer Inhaber. Sie dienen lediglich
zur Identifikation der jeweiligen Geräte und oder Gerätetypen.
Wenn der angebotene Artikel nicht ausdrücklich als
Original-Zubehör gekennzeichnet ist, handelt es sich um Produkte
von Drittanbietern.
(2) Wird ein Artikel von PLAY OFF im Rahmen einer sog.
Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der
Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss
eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der
während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt
und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot
erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten
Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden. Der Kunde nimmt
das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt,
wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein
höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit
der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit.
(3) Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt unter dem
Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu
leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung
nicht von PLAY OFF zu vertreten ist - insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern.
Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen
Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich
informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden
zurückerstattet.
§ 3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
(1) Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise; d.h.
sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich aller
Steuern - insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Alle Preise gelten - wenn nichts anderes ausdrücklich
vereinbart ist - ohne Verpackung, Fracht, Porto und
Versicherung.
Sowohl bei der Versendung von Waren im Inland als auch ins
Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem
konkreten Angebot gemachten Angaben und sind zusätzlich zum
Kaufpreis zu zahlen.
Wird vom Kunden eine (Transport-) Versicherung ausdrücklich
verlangt oder ist eine solche durch PLAY OFF zwingend vorgesehen,
ist PLAY OFF berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem
Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern keine ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach Wahl von
PLAY OFF.
(4) PLAY OFF ist zu Teilleistungen grundsätzlich berechtigt,
soweit sich für den Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile
ergeben.
(5) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der
Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person,
beim Versendungskauf - auch bei frachtfreier Lieferung - mit der
Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher
über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der
Annahme ist.
(6) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden
verzögert, lagert PLAY OFF die Sachen auf Kosten und Gefahr des
Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
§ 4. Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse oder per Paypal
oder Bar bei Abholung zahlen; PLAY OFF behält sich jedoch das
Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich
sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechnungsbeträge
spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen;
maßgeblich ist dabei der Eingang des Betrages bei der von PLAY OFF
vorgesehenen Zahlstelle. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt
der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe
von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe
von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Versandhandel
PLAY OFF behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch
PLAY OFF anerkannt wurden. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verbrauchern behält sich PLAY OFF das Eigentum an
verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises vor.
Bei Unternehmern behält sich PLAY OFF das Eigentum an der
Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des
Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
(3) Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet,
PLAY OFF einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer
Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen
zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von PLAY OFF
erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das
Eigentum von PLAY OFF hinzuweisen.
Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(4) PLAY OFF ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der
Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung
vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern oder im Rahmen eines
Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die
Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht
gestattet.
Der Kunde tritt PLAY OFF bereits jetzt sämtliche Forderungen ab,
die ihm aus einer Weiter-veräußerung der Vorbehaltsware oder
einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die
Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser
Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt - die
Befugnis von PLAY OFF, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
davon aber unberührt PLAY OFF verpflichtet sich jedoch, die
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann PLAY OFF verlangen,
dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
hierfür notwendigen dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die
Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums bei PLAY OFF
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch
den Kunden wird stets für PLAY OFF vorgenommen. Erfolgt eine
Verarbeitung der Vorbehaltsware mit PLAY OFF nicht gehörenden
Sachen, erwirbt PLAY OFF an der neuen Sache das Miteigentum im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen
verarbeiteten Sache(n).
Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, PLAY OFF nicht
gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden
infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der
Kunde und PLAY OFF einig, dass der Kunde an PLAY OFF anteilmäßig
Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt
PLAY OFF hiermit an.
Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung
entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für
PLAY OFF.
(7) PLAY OFF verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %
übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
dabei PLAY OFF.
§ 6. Widerrufsrecht und
-folgen
Verbrauchern steht in Bezug auf gekaufte Waren ein
Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
(1) Widerrufsrecht
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief oder eMail) oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Warenlieferung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
PLAY OFF
Holding GmbH,
Siegfriedstr. 136,
10365 Berlin,
Fon +49 30-55 77 55-0,
Fax +49 30-55 77 55-55,
eMail: info@play-off-holding.de
(2) Ausschluss
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht
bei Verträgen
• zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten
würde,
• zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher
entsiegelt worden sind,
• zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
oder
• zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
• die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.
(3) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -
wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt
und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht
paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Bei
einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert
insgesamt bis zu EUR 40,- beträgt, hat der Verbraucher die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den
Verbraucher kostenfrei - d.h. verauslagte Rücksendekosten werden
unverzüglich zurückerstattet. Unfreie Rücksendungen werden nur
nach vorheriger Rücksprache von PLAY OFF akzeptiert.
§ 7. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich
nach folgenden Bestimmungen:
(1) Gewährleistung bei Gebrauchtwaren
Gebrauchten Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese
stellen keinen Mangel dar. Im
Übrigen ist beim Verkauf gebrauchter Sachen die Gewährleistung
auf ein Jahr beschränkt.
(2) Nacherfüllungsanspruch
Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. PLAY OFF ist berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher
bleibt.
Bei Unternehmern leistet PLAY OFF für Mängel der Ware zunächst
nach eigener Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Sonstige Gewährleistungsansprüche
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag
rückgängig
machen (Rücktritt), Schadensersatz statt der Leistung oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde
Schadensersatz statt der Leistung, gelten die
Haftungsbeschränkungen nach § 9 dieser AGB.
(4) Mangelanzeige und Rücksendung
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den
eingangs aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Mangelanzeige.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Auf Verlangen von PLAY OFF hat der Kunde die Ware zurückzusenden.
Es werden unfreie Rücksendungen nur nach vorheriger
schriftlicher Anzeige des Mangels und unter Angabe der von uns
nach Rücksprache dann vergebenen Retourennummer akzeptiert.
(5) Transportschäden
Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, PLAY OFF
diese unverzüglich
mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber
dem jeweiligen
Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten
Kräften zu unterstützen.
Insbesondere hat der Kunde die Verpackung bis auf weiteres
aufzubewahren.
(6) Gewährleistungsfristen
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr
ab deren Ablieferung, wenn nicht die Gewährleistung vollständig
ausgeschlossen ist. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist
für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab
Ablieferung der Ware.
Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn PLAY OFF
grobes Verschulden
vorwerfbar ist, der Mangel arglistig verschwiegen wurde sowie im
Fall von PLAY OFF zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und
bei Verlust des Lebens. Ebenso unberührt bleibt die Haftung im
Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, wie etwa nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(7) Garantiebedingungen
Die bloße Präsentation der Waren ist als reine
Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie
für die Beschaffenheit der Waren.
§ 8. Schadensersatz bei Nichtabnahme
Für den Fall der unberechtigten Nichtabnahme von Waren,
verpflichtet sich der Kunde - unbeschadet der Möglichkeit für
PLAY OFF, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen -
zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 25 %
des Kaufpreises. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis eines
nicht entstandenen oder wesentlich niedrigeren Schadens
vorbehalten.
§ 9. Haftungsbeschränkungen und -freistellung
(1) Gegenüber Unternehmern haftet PLAY OFF im Fall der leicht
fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von PLAY OFF bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Für
Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
haftet PLAY OFF - soweit keine Hauptleistungspflichten
(Kardinalpflichten) des Vertrages verletzt werden - beschränkt
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Das
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von
Erfüllungsgehilfen.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie
etwa aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei PLAY OFF zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder
gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht)
finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen
Ansprüche ist der Geschäftssitz von PLAY OFF.
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenso
der Geschäftssitz von PLAY OFF. PLAY OFF ist aber berechtigt,
wahlweise Klage auch bei einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand zu erheben.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden
einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt. |